AGB
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend 'AGB') gelten für alle Aufträge, die dem Fotografen Alexej Titov (nachfolgend 'Fotograf') erteilt werden, einschließlich Aufträge in den Bereichen Interior- und Architekturfotografie, Hochzeitsfotografie sowie People- und Businessfotografie.
Die AGB gelten als anerkannt, wenn ihnen nicht umgehend, spätestens aber innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt schriftlich widersprochen wird. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, der Fotograf stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
'Lichtbilder' im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen erstellten fotografischen Werke, unabhängig vom Medium oder der Form (digital, analog, Druckerzeugnisse usw.).
2. Urheberrecht & Nutzungsrechte
Das Urheberrecht an allen erstellten Lichtbildern liegt stets und ausschließlich beim Fotografen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Bilder digital oder analog vorliegen.
Mit vollständiger Begleichung des vereinbarten Honorars erhält der Auftraggeber ein Einfaches, nicht exklusives Nutzungsrecht an den gelieferten Lichtbildern. Der Umfang des Nutzungsrechts (zeitlich, räumlich, inhaltlich) wird im Einzelauftrag schriftlich vereinbart. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gilt:
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Das Nutzungsrecht ist auf den privaten oder betrieblichen Gebrauch des Auftraggebers beschränkt.
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Eine Weitergabe oder Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Fotografen nicht gestattet.
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Ein Weiterverkauf der Lichtbilder ist grundsätzlich untersagt.
Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online- und Printmedien ist der Fotograf als Urheber eindeutig und sichtbar zu nennen (z. B. 'Foto: Alexej Titov'). Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
Eine nachträgliche Bearbeitung, Verfremdung, Umfärbung oder Verwendung der Lichtbilder für Collagen ist ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung nicht gestattet.
Die Roh-Daten (unbearbeitete Aufnahmen) verbleiben beim Fotografen und werden grundsätzlich nicht herausgegeben.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.
Portfoliorecht: Der Fotograf behält das Recht, die im Rahmen des Auftrags erstellten Lichtbilder für eigene Werbe- und Präsentationszwecke zu verwenden, insbesondere für sein Portfolio, seine Website sowie seine Social-Media-Kanäle. Dies gilt zeitlich unbegrenzt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Alexej Titov
Mobil +49160 910 241 20
Fotograf www.alexejtitov.de
3. Vergütung & Zahlung
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale erhoben. Nebenkosten wie Reisekosten, Fahrtkosten, Spesen, Requisiten, Home-Staging-Material oder Übernachtungskosten sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Treten während der Produktion unvorhergesehene Kostenerhöhungen ein, sind diese vom Fotografen unverzüglich anzuzeigen.
Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Gesamthonorars fällig. Die Restrechnung wird nach Abschluss des Auftrags gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen.
Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang begleicht. In diesem Fall ist der Fotograf berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars verbleiben alle Lichtbilder im Eigentum des Fotografen.
4. Leistungsumfang & Auswahl
Nach Abschluss des Shootings und einer ersten Vorsortierung stellt der Fotograf dem Auftraggeber eine passwortgeschützte Online-Galerie für 30 Tage zur Verfügung, in der der Auftraggeber die gewünschten Lichtbilder zur Bearbeitung auswählen kann.
(Gilt nicht für Hochzeitsreportagen, bei denen der Fotograf die Auswahl eigenständig trifft.)
Nach der Bildauswahl werden die Lichtbilder vom Fotografen vollständig bearbeitet und an den Auftraggeber geliefert. Anzahl und Umfang der finalen Bilder werden im Einzelauftrag vereinbart.
5. Lieferzeiten & Reklamation
Die Lieferzeit für bearbeitete Lichtbilder wird individuell im Rahmen der Auftragsvereinbarung festgelegt und schriftlich bestätigt. Richtwerte:
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Interieur- & Architekturfotografie: in der Regel 3-4 Wochen nach Shooting
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People- & Businessfotografie: in der Regel 1-2 Wochen nach Shooting
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Hochzeitsreportagen: 6-8 Wochen nach dem Hochzeitsdatum
Betriebsbedingte Verzögerungen sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich.
Sollten digital gelieferte Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber gedruckt werden, übernimmt der Fotograf keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse.
6. Stornierung & Ausfallhonorar
Storniert der Auftraggeber einen vereinbarten Termin, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dieses wird wie folgt berechnet:
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Stornierung ab dem 15. Tag nach Vertragsabschluss: 20 % der vereinbarten Gesamtsumme
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Stornierung 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin: 50 % der vereinbarten Gesamtsumme
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Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem gebuchten Termin: 100 % der vereinbarten Gesamtsumme
Das Ausfallhonorar ist auch dann fällig, wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.
Der Fotograf behält sich vor, einen Ersatztermin anzubieten. In diesem Fall entfällt das Ausfallhonorar nach beiderseitiger schriftlicher Vereinbarung.
7. Höhere Gewalt
Kann ein vereinbarter Auftrag aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, schwerwiegende Erkrankung einer der Vertragsparteien, Unfall) nicht durchgeführt werden, sind beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit.
Bereits geleistete Anzahlungen werden in einem solchen Fall anteilig erstattet, sofern dem Fotografen noch keine wesentlichen Kosten entstanden sind. Gegenseitige Schadenersatzansprüche aufgrund höherer Gewalt sind ausgeschlossen.
Der Fotograf bemüht sich, im Falle einer Verhinderung einen qualifizierten Ersatzfotografen zu benennen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
8. Haftung
Der Fotograf haftet für Schäden, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Requisiten, Layouts oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Der Fotograf verwahrt erstellte Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, gespeicherte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der jeweiligen Hersteller des Fotomaterials.
9. Bildstil & Bearbeitung
Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass die Lichtbilder in einem ähnlichen Stil bearbeitet werden. Individuelle Stilwüsche sind vor Auftragserteilung schriftlich zu vereinbaren.
Eine nachträgliche Bearbeitung durch den Auftraggeber - darunter Umfärbung in Schwarz-Weiß oder Sepia, Farbfilter, Collagen oder vergleichbare Eingriffe - ist ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht gestattet.
10. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers werden gemäß der geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet und gespeichert. Der Fotograf verpflichtet sich, im Rahmen des Auftrags bekanntgewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
11. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Geeste-Groß Hesepe. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt (Salvatorische Klausel).
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürften der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.